Vertrag
Ein Vertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen (Gebot, Annahme) zustande, die in Bezug aufeinander abgegeben werden.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.