Annahme

Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem Angebot vorbehaltlos zustimmt und den Vertrag so zu Stande bringt.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.