Korrespondenzanwalt

Der Korrespondenzanwalt wird auch Verkehrsanwalt genannt. Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwalt regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Seit der Neuregelung des § 78 ZPO, der nun die Singularzulassung nur noch für den BGH vorsieht, ist diese Form der Zusammenarbeit nur noch selten gebräuchlich.

Vielmehr werden regelmäßig die Kollegen am Wohnsitz des Mandanten auch mit solchen Fällen mandatiert, bei denen ein auswärtiger Gerichtsstand vorliegt.


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