Dienstvertrag - §§ 611 ff. BGB

Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Dienstverpflichtete zur Leistung von vereinbarten Diensten an den Dienstberechtigten und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Dienstverpflichteten verpflichtet ist.



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