Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) für den, der die Kosten für außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung nicht aufbringen kann.Im gerichtlichen Verfahren wird ggf. Prozesskostenhilfe gewährt.
Die Beratungshilfe wird i.d.R. durch Rechtsanwälte gewährt.
Voraussetzung ist, dass der Rechtssuchende zuvor vom Amtsgericht unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ausgestellt bekommen hat. Der Rechtsanwalt erhält dann eine Vergütung aus der Staatskasse und hat gegen den Rechtssuchenden selbst noch einen Gebührenanspruch in Höhe von 10 EUR.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.