Amtsgericht

Das Amtsgericht (AG) steht im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit an unterster Stelle. Es ist zuständig für zivil- und strafrechtliche Verfahren, wobei zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5 000 € zulässig sind. In Strafverfahren ist das Amtsgericht für weniger gewichtige Straftaten zuständig.

Außerdem werden vor dem Amtsgericht Mahnverfahren, Mietstreitigkeiten, Insolvenzverfahren, Reisestreitigkeiten und Familiensachen verhandelt.

 


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