Verkehrsanwälte

Plural von Verkehrsanwalt - auch Korrespondenzanwalt

Der Verkehrsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der meist am Wohnsitz der Partei ansässig ist und dort für die Partei die Kommunikation mit dem Prozessbevollmächtigten regelt.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Ein Verkehrsanwalt wird immer dann beauftragt, wenn eine Partei vor einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird und einen Prozessbevollmächtigten direkt bei diesem Gericht beauftragt. Praktische Relevanz hat diese Konstellation nach dem Wegfall der Singularzulassung fast nur noch, wenn etwa vor einem ausländischem Gericht ein Rechtsstreit geführt werden muss oder beim BGH in Zivilsachen. Bei allen übrigen Fällen tritt im Normalfall der am Wohnsitz ansässige Anwalt auch bei den auswärtigen Gerichten auf. Wenn dort eine Anreise aus Kostengründen oder wegen Terminsschwierigkeiten untunlich ist, beauftragt er einen Terminsvertreter.
Der Verkehrsanwalt darf nicht mit einem auf Verkehrsrecht spezialisiertem Anwalt verwechselt werden.







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