Terminvertretung

Der Terminsvertreter wird von dem prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt oder direkt von dem Mandanten beauftragt an der mündlichen Verhandlung bei einem Gericht teilzunehmen. Die Beauftragung eines Terminsvertreters ist immer dann sinnvoll, wenn die Sache keine große Einarbeitungszeit erfordert und die Anfahrt zum Gericht einen erheblichen Aufwand bedeutet.


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