Korrespondenzmandat

Der Begriff Korrespondenzmandat setzt sich aus Korrespondenz (lat: correspondere = mitbeantworten) und Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) zusammen.

Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.


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