Gegenstandswert
Gegenstandswert bezeichnet die Berechnungsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren. Grundsätzlich wird der Gegenstandswert nach dem Streit- bzw. Geschäftswert des jeweiligen Rechtsstreits bemessen.Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.