ex tunc
Ex tunc ist Latein und bedeutet von Anfang an und bildet somit den Gegensatz zu ex nunc - siehe Beispiel
"Ex tunc" ist Latein und bedeutet "von Anfang an". Es bildet somit den Gegensatz zu "ex nunc".
Beispiel:
Die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts bewirkt, dass dieses Rechtsgeschäft ex tunc nichtig sind. Es ist also so zu sehen, als wäre es niemals zu stande gekommen.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.