Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Sittenwidrig i.S.v. § 138 BGB handelt, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.