Generalvollmacht

  • sehr weit reichend, aber nicht bei völlig außergewöhnlichen oder schädigenden Rechtsgeschäften

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.