Einstweilige Verfügung

vorläufige gerichtliche Entscheidung

Der Begriff einstweilige Verfügung bezeichnet eine vorläufige gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur entgültigen Entscheidung dient.

Die einstweilige Verfügung ist in den §§ 935-942 ZPO geregelt.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.