Bundesgerichtshof in Anwaltssachen

Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die letzte Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit und in §§ 106 - 112 BRAO geregelt.

Den Vorsitz des Senats in Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof hat der Präsident des Bundesgerichtshofs oder ein Vertreter (§ 106 Abs. 2 BRAO). Der Senat in Anwaltssachen besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, drei Mitglieder des Bundesgerichtshofs und drei Rechtsanwälten.

Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe.



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