Sozialgericht für das Saarland
Terminsvertreter am Sozialgericht für das Saarland (Saarland)
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag-Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen, bei denen die Rechtsmittelfrist abläuft, werden auch mittwochs von 13.30-15.30 Uhr und freitags von 13.30-15.00 Uhr entgegengenommen.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefreie Einrichtungen.
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Sozialgericht für das Saarland, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Montag-Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen, bei denen die Rechtsmittelfrist abläuft, werden auch mittwochs von 13.30-15.30 Uhr und freitags von 13.30-15.00 Uhr entgegengenommen.
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht verfügen über einen barrierefreien Zugang, barrierefrei erreichbare Sitzungssäle sowie weitere barrierefreie Einrichtungen.
Letzte Änderung am 29.07.2019
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Telefon: 0681 501-05
Telefax: 0681 501-2500 oder 0681 501-2474
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Sozialgericht für das Saarland, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Telefax: 0681 501-2500 oder 0681 501-2474
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Sozialgericht für das Saarland, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
