Landgericht Zweibrücken
Terminsvertreter am Landgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Sprechzeiten:
Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Landgericht Zweibrücken, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
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Anschrift:
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Postfach 1451, 66464 Zweibrücken
Telefon: 06332/805-0
Telefax: 06332/805-4465 (Strafsachen)
Telefax: 06332/805-4466 (Zivilsachen)
Telefax: 06332/805-220 (Allgemein)
Telefax: 06332/805-4437 (Verwaltung)
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