Amtsgericht Rheinbach
Terminsvertreter am Amtsgericht Rheinbach (Nordrhein-Westfalen)
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Bediensteten des Amtsgerichts stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere in Nachlasssachen.
Das Gebäude ist geöffnet montags und dienstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und von mittwochs bis freitags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen bis zu deren Ende.
Außerhalb der Sprechzeiten können nur unaufschiebbare Angelegenheiten (z.B. einstweilige Verfügungen, Hinterlegung einer Kaution oder Ähnliches) bearbeitet werden. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten (einschließlich telefonischer Anfragen) findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.
Nur für besondere Eilfälle steht das Amtsgericht samstags mit einem Eildienst von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr zur Verfügung
Letzte Änderung am 11.07.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Rheinbach, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Bediensteten des Amtsgerichts stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere in Nachlasssachen.
Das Gebäude ist geöffnet montags und dienstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und von mittwochs bis freitags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen bis zu deren Ende.
Außerhalb der Sprechzeiten können nur unaufschiebbare Angelegenheiten (z.B. einstweilige Verfügungen, Hinterlegung einer Kaution oder Ähnliches) bearbeitet werden. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten (einschließlich telefonischer Anfragen) findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.
Nur für besondere Eilfälle steht das Amtsgericht samstags mit einem Eildienst von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr zur Verfügung
Letzte Änderung am 11.07.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Rheinbach, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Telefon: 02226 801-0
Fax: 02226 801-181
Letzte Änderung am 11.07.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Rheinbach, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Fax: 02226 801-181
Letzte Änderung am 11.07.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Rheinbach, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.