Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Terminsvertreter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Berlin)
Geschäftsstellen/Serviceeinheiten
Die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten sind wie folgt geöffnet:
montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
sowie Gesprächstermine nach Vereinbarung zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen der Senate Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle des betreffenden Senats wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Bereitschaftsdienst
Das Oberverwaltungsgericht gewährleistet in Eilfällen Rechtsschutz auch außerhalb der regulären Dienstzeiten. In derartigen Fällen entscheidet der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senat. Dieser wird sich bereithalten, wenn ihm Eilfälle angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet. Da es sich hierbei in aller Regel um Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig das jeweilige Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und den Prozessgegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechtsmittel zu unterrichten. Eine reguläre Durchsicht der Posteingänge des Oberverwaltungsgerichts findet am Wochenende nicht statt.
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten sind wie folgt geöffnet:
montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
sowie Gesprächstermine nach Vereinbarung zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen der Senate Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle des betreffenden Senats wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Bereitschaftsdienst
Das Oberverwaltungsgericht gewährleistet in Eilfällen Rechtsschutz auch außerhalb der regulären Dienstzeiten. In derartigen Fällen entscheidet der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senat. Dieser wird sich bereithalten, wenn ihm Eilfälle angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet. Da es sich hierbei in aller Regel um Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig das jeweilige Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und den Prozessgegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechtsmittel zu unterrichten. Eine reguläre Durchsicht der Posteingänge des Oberverwaltungsgerichts findet am Wochenende nicht statt.
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Tel.: 030 90149-80
Fax: 030 90149-8808
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Fax: 030 90149-8808
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.