Bayerisches Landessozialgericht
Terminsvertreter am Bayerisches Landessozialgericht (Bayern)
Besuchs- und Sprechzeiten:
Mo. - Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Letzte Änderung am 29.07.2019
Alle Angaben zum Bayerisches Landessozialgericht, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
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Telefon: (089) 2367 - 1
Telefax: (089) 2367 - 290
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Telefax: (089) 2367 - 290
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