Amtsgericht Jena
Terminsvertreter am Amtsgericht Jena (Thüringen)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Die Öffnungszeiten des Gerichts betragen montags bis donnerstags 8.30 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist unabhängig davon sichergestellt.
Bei Antragstellungen außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Bearbeitung in der Regel erst am folgenden Werktag bzw. in besonderen Eilfällen im Rahmen des Wochenendbereitschaftsdienstes erfolgen.
Es wird daher empfohlen, Eilanträge rechtzeitig vorher bis spätestens 15.00/12.30 Uhr zu stellen bzw. sich in besonderen Eilsachen am Freitag nach 12.30 Uhr an den für die dienstfreien Tage eingerichteten Bereitschaftsdienst zu wenden.
An dienstfreien Tagen ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Jena und Stadtroda eingerichtet.
Ist an dienstfreien Tagen in besonderen Eilfällen ein Tätigwerden des Gerichts erforderlich, sind die Anträge dem diensthabenden Amtsgericht zu übermitteln.
Die Telefonnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes ist auf dem außerhalb der Öffnungszeiten geschalteten Anrufbeantworter (03641/307-0) hinterlegt. Eine Rufumleitung zum Amtsgericht Stadtroda ist für die dienstfreien Zeiträume des Amtsgerichts Jena eingerichtet.
Sollten Sie an dienstfreien Tagen (Wochenende, Feiertag) eilbedürftige Schriftsätze per Fax an das Amtsgericht Jena senden wollen, rufen Sie bitte vorher die Rufnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes an und übermitteln Sie die Schriftsätze per Fax.
Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente kann eine Bearbeitung regelmäßig erst am nächstfolgenden Werktag gewährleistet werden.
Letzte Änderung am 26.04.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Jena, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Die Öffnungszeiten des Gerichts betragen montags bis donnerstags 8.30 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist unabhängig davon sichergestellt.
Bei Antragstellungen außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Bearbeitung in der Regel erst am folgenden Werktag bzw. in besonderen Eilfällen im Rahmen des Wochenendbereitschaftsdienstes erfolgen.
Es wird daher empfohlen, Eilanträge rechtzeitig vorher bis spätestens 15.00/12.30 Uhr zu stellen bzw. sich in besonderen Eilsachen am Freitag nach 12.30 Uhr an den für die dienstfreien Tage eingerichteten Bereitschaftsdienst zu wenden.
An dienstfreien Tagen ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Jena und Stadtroda eingerichtet.
Ist an dienstfreien Tagen in besonderen Eilfällen ein Tätigwerden des Gerichts erforderlich, sind die Anträge dem diensthabenden Amtsgericht zu übermitteln.
Die Telefonnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes ist auf dem außerhalb der Öffnungszeiten geschalteten Anrufbeantworter (03641/307-0) hinterlegt. Eine Rufumleitung zum Amtsgericht Stadtroda ist für die dienstfreien Zeiträume des Amtsgerichts Jena eingerichtet.
Sollten Sie an dienstfreien Tagen (Wochenende, Feiertag) eilbedürftige Schriftsätze per Fax an das Amtsgericht Jena senden wollen, rufen Sie bitte vorher die Rufnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes an und übermitteln Sie die Schriftsätze per Fax.
Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente kann eine Bearbeitung regelmäßig erst am nächstfolgenden Werktag gewährleistet werden.
Letzte Änderung am 26.04.2019
Alle Angaben zum Amtsgericht Jena, wurden von der AdvoAssist GmbH & Co. KG sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Zentrale Telefonvermittlung:
03641307-0
Fax:
03641307-200
Letzte Änderung am 26.04.2019
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03641307-0
Fax:
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